
Vorweggenommene Erbfolge
Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man Vermögensübertragungen unter lebenden Personen im Hinblick und
unter Berücksichtigung der Erbfolge. Durch Verträge unter den Beteiligten kann die Regelung der Vermögensnachfolge sowohl zivil- als auch steuerrechtlich am besten gestaltet werden. Gewünscht sind
sogenannte Generationsverträge, die die weichende
Generation finanziell und auch davor absichert, dass der/die
Übernehmer/in die Vermögenswerte nicht im Sinne der Übertragsgeber
verwendet oder vor diesen verstirbt z. B. ohne eigene Nachkommen
zu hinterlassen. Mit der vorweggenommenen Erbfolge verbindet der/die
Übertragsgeber/in das Interesse, die Vermögenswerte
für die Familie zu erhalten und das Familieneinkommen auch der folgenden Generation absichern zu helfen.
Rechtsanwalt Klaus Striewe berät Sie gerne zur vorweggenommenen Erbfolge.
Rechtsanwalt Klaus Striewe berät Sie gerne zur vorweggenommenen Erbfolge.