Erbvertrag

Letztwillige Verfügungen können auch in Form eines notariell zu beurkundenden Erbvertrages getroffen werden. Ansprechpartner für Erbverträge ist Rechtsanwalt Striewe in Paderborn und Berlin. Ein Erbvertrag bindet die Beteiligten, da er im Gegensatz zum Testament nicht widerrufbar ist. Unterschieden wird zwischen einem einseitigen Erbvertrag, bei dem nur der Erblasser eine Verpflichtung eingeht, und einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem beide Vertragsparteien Verpflichtungen eingehen, d. h. beide Parteien sich gegenseitig bedenken. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament kann ein Erbvertrag von mehreren Beteiligten errichtet werden, die nicht Eheleute sind.

Rechtsanwalt Klaus Striewe berät Sie gerne zum Erbvertrag.

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