Schwerpunkt Pflichtteilsrecht
Rechtsanwalt Klaus Striewe berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Pflichtteilsrecht. Dabei behandelt das Pflichtteilsrecht die Ansprüche von Kindern, Eheleuten und Eltern, die enterbt worden sind. Jedoch kann der Pflichtteil nur in Ausnahmefällen vorenthalten werden. Das Pflichtteilsrecht soll die Versorgung naher Familienangehöriger schützen.