Schwerpunkt Erbschaftssteuerrecht

Das Erbschaftsteuerrecht unterliegt ständigen Änderungen. Nach der steuerlichen Festsetzug nach dem Stuttgarter Verfahren, Bedarfswerte oder Einheitswerte werden für Todesfälle und Schenkungen jetzt die wirklichen Werte herangezogen.

Dabei gibt es Einiges zu berücksichtigen:

  • Freibeträge
  • Nachfolger
  • Bewertungsabschlag
  • Arbeitsplätze erhalten

Sie sollten vorsorgen und im Wohl Ihrer Familie oder Firma erbrechtliche Regelungen auf ihre steuerlichen Auswirkungen prüfen. Profitieren Sie von unserer Beratung und sparen Sie Steuern.

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